Was tun, wenn es brennt?
Als erstes: Feuerwehr rufen!
Wenn Sie einen Brand bemerken, alarmieren Sie als erstes die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112!
Zögern Sie nicht, die Feuerwehr zu rufen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass vielleicht schon andere Menschen die Feuerwehr alarmiert haben. Sollte sich Ihre Wahrnehmung im Nachhinein doch als Irrtum herausstellen, entstehen Ihnen keine Kosten!
Bei einem verqualmten Treppenraum
Wohnungstür unbedingt geschlossen halten, Feuerwehr in der Wohnung erwarten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen.
Fenster und Türen
zum Brandraum geschlossen halten, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern.
Angehörige und Mitbewohner warnen
Hilfebedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen.
Keine Aufzüge benutzen
Aufzüge können bei einem Brand zur tödlichen Falle werden.
Feuerwehr erwarten
Zugänge zeigen und gegebenenfalls Schlüssel bereithalten.
Den Brand bekämpfen
… sollten Sie nur dann, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben.
Besondere Hinweise für behinderte Menschen
… die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind eine Treppe zu benutzen:
Für die Feuerwehr ist der Grundsatz „Menschenrettung vor Brandbekämpfung“ die oberste Maxime. Besondere Rettungsmaßnahmen für mobilitätsbehinderte Menschen sind dabei nicht vorgesehen. Es herrscht der Gleichheitsgrundsatz, weil mobilitätsbehinderte Menschen im Brandfall der gleichen Gefährdung an Leben und Gesundheit ausgesetzt sind wie nichtbehinderte Menschen. Vor Ort entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr, welche Rettungsmaßnahmen erforderlich sind.
Brennt es in der Wohnung soll sich der mobilitätsbehinderte Mensch so weit wie möglich vom Gefahrenbereich in Richtung Treppenraum begeben und ggf. auf dem Treppenpodest Hilfe erwarten. Die Wohnungstür ist dabei zu schließen, der Schlüssel der Feuerwehr zu übergeben.
Brennt es außerhalb der Wohnung und der Treppenraum ist nicht benutzbar, so soll der mobilitätsbehinderte -wie auch der nichtbehinderte- Mensch in der Wohnung bleiben und sich an einem Fenster bemerkbar machen mit dem Hinweis auf seine Behinderung.