Osterfeuer

Wichtige Hinweise der Stadt Breckerfeld –Ordnungsamt- zur Beachtung beim Abbrennen eines Osterfeuers

Osterfeuer sind beim Ordnungsamt der Stadt Breckerfeld rechtzeitig anzumelden. Genehmigt werden nur Brauchtumsfeuer!

  • Die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
  • Zu bebauten Ortslagen, zu Waldflächen und zu Landesstraßen ist ein Sicherheitsabstand von 200 m einzuhalten.
  • Die Feuerstelle darf eine Fläche von 6 m im Durchmesser und die Aufschichtung des Brennmaterials eine Höhe von 3 m nicht übersteigen.
  • Als Brennmaterial dürfen nur pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste, verwendet werden.
  • Das Verbrennen von sonstigen Materialien, wie z.B. Öle, Fette, Autoreifen, Gummi, Kunststoffe, Chemikalien, beschichtete Hölzer, Sperrholz, sowie Verpackungen, ist nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verboten. Zuwiderhandlungen sind mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bedroht.
  • Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Durch das Anbringen von Flatterbändern oder Vogelscheuchen ist der Nestbau und Brutbeginn von Vögeln zu verhindern. Am Tage des Verbrennens ist das Material zum Schutz der Kleintiere umzuschichten.
  • Bei starkem Wind darf das Feuer nicht abgebrannt werden. Ein vorhandenes Feuer ist bei Aufkommen von starkem Wind unverzüglich zu löschen. Von starkem Wind ist auszugehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Funkenflug Waldgrundstücke oder Wohngebäude erreichen kann.
  • Ist das Brenngut nass oder feucht, muss mit starker Rauchentwicklung gerechnet werden. Wenn die Gefahr besteht, dass der Rauch zu Belästigungen der Nachbarschaft führt, ist das Verbrennen zu unterlassen.
  • Während des Verbrennungsvorganges ist das Feuer durch die benannte verantwortliche Person ständig zu beaufsichtigen. Kurzzeitig ist es erlaubt, eine Stellvertretung zu beauftragen.
  • Der Veranstalter stellt die ständige Erreichbarkeit des Verantwortlichen während des Verbrennungsvorganges über die genannte mobile Telefonnummer sicher.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Ggf. muss vorhandene Glut mit Erde abgedeckt werden, um Funkenflug auszuschließen.Die Ausnahmegenehmigung ist am Veranstaltungsort zur Einsichtnahme durch Dienstkräfte der Polizei, der Ordnungsbehörde und der Feuerwehr bereitzuhalten. Den Anweisungen dieser Dienstkräfte ist Folge zu leisten.
  • Der Erlaubnisnehmer entbindet die Stadt Breckerfeld von jeglichen Haftungsansprüchen, die sich aufgrund dieses Bescheides ergeben könnten.
  • Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den vorbezeichneten Veranstaltungstag. Ein Ausfall der Veranstaltung, auch nicht durch höhere Gewalt, berechtigt nicht zur Verbrennung des Materials an einem anderen Tag.
  • Das Nichteinhalten der Auflagen und Bestimmungen dieses Bescheides kann mit Bußgeld bis 5.000 € geahndet werden.
Hinweise zum Osterfeuer im PDF-Format